Air France Begriffsbestimmungen zu den Tarifen für Reisen mit dem Partner oder mit Kindern
Wenn Sie mit Ihrem Partner oder mit Kindern reisen, erhalten Sie auf innerfranzösischen Strecken einen ermäßigten Tarif.
Reisen mit dem Partner: Reise mit dem Ehepartner oder dem Lebensgefährten (ziviler Solidaritätspakt oder nichteheliche Gemeinschaft). Beim Boarding ist einer der folgenden Nachweise vorzuzeigen: Scheckheft mit beiden Namen, auf beide Namen ausgestellter Mietvertrag oder Eigentumsurkunde, Ausweise, die auf denselben Namen und dieselbe Adresse ausgestellt sind, Heiratsurkunde/Urkunde des zivilen Solidaritätspakts/Schein zum Nachweis der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Familienbuch.
Reisen mit Kindern:
- 1 bis 4 Fluggäste, die mit mindestens einem Kleinkind oder Kind unter 12 Jahren reisen,
- Eltern/Großeltern, die mit mindestens einem Kind/Enkel von 12. bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Jugendliche) oder vom 25. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (Student) reisen. Beim Boarding ist der entsprechende Nachweis vorzuzeigen: Familienbuch oder offizielle Urkunde zum Nachweis des Eltern-Kind-Verhältnisses.