Um die Sicherheit der Passagiere an Bord zu gewährleisten, ist die Mitnahme einiger Gegenstände im Handgepäck verboten. Bei der Sicherheitskontrolle wird überprüft, ob der Fluggast verbotene Gegenstände mit sich führt. Die Sicherheitskontrolle muss passiert werden, um in die Abflughalle und an Bord des Flugzeugs zu gelangen. Beachten Sie unsere Tipps und sparen Sie Zeit bei der Gepäckkontrolle!
Wie läuft die Sicherheitskontrolle ab?
Achten Sie darauf, Ihre Bordkarte griffbereit zu haben: Sie muss dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden.
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Legen Sie Ihre persönlichen Gegenstände separat von Ihrem Handgepäck in die bereitgestellten Behälter:
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- Überbekleidung und Accessoires
- Flüssigkeiten, Gele und Sprays mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 ml
- Elektronische Geräte
- Gegenstände aus Metall
- Auf Anweisung des Sicherheitspersonals auch andere Gegenstände
Das Sicherheitspersonal weist Ihnen den Weg. Folgen Sie seinen Anweisungen und gehen Sie durch das Metalldetektor-Tor.
Hinweis: Gemäß den geltenden Vorschriften ist das Sicherheitspersonal berechtigt, Zufallskontrollen durchzuführen (Durchsuchen des Gepäcks und Abtasten der Fluggäste).
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Hinweis: Gemäß den geltenden Vorschriften ist das Sicherheitspersonal berechtigt, Zufallskontrollen durchzuführen (Durchsuchen des Gepäcks und Abtasten der Fluggäste).
Bei der Sicherheitskontrolle kann es zu langen Wartezeiten kommen. Reisen Sie entspannt und treffen Sie frühzeitig am Flughafen ein.
In der Kabine verbotene Gegenstände
Eine Reihe von Gegenständen ist in der Kabine verboten, dazu zählen insbesondere:
Hinweis: Verbotene Gegenstände sind dem Sicherheitspersonal zu übergeben und werden vernichtet.
- Stichwaffen sowie scharfkantige und spitze Gegenstände aus Metall oder anderen Materialien, die als Waffe eingesetzt werden können (Beispiel: Nagelscheren, Rasierklingen usw.)
- Schusswaffen
- Patronen und Munition für Jagd- und Sportwaffen
- Parfumflakons mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml
- Kosmetische Aerosole mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml
Hinweis: Verbotene Gegenstände sind dem Sicherheitspersonal zu übergeben und werden vernichtet.
Flüssigkeiten, Pasten, Gele, Cremes
Flüssigkeiten, Cremes und Pasten dürfen in kleinen Mengen im Handgepäck mitgenommen werden:
- In Behältern mit einer Höchstfüllmenge von je 100 ml.
- Die Produkte müssen in einem geschlossenen transparenten Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verstaut werden.
- Pro Person darf nur ein Beutel mit an Bord genommen werden.
Ausnahmen
Folgende Produkte sind in unbeschränkter Menge zulässig, wenn sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung
- Medikamente, wenn ein Rezept oder ein entsprechendes Attest Ihres Arztes beiliegt.
- Spezialnahrung
Medizinische Geräte
Wenn Sie Träger eines medizinischen Geräts wie Herzschrittmacher, Metallprothese u. ä. sind oder Medikamente und/oder medizinische Utensilien mit sich führen, können Sie bei der Sicherheitskontrolle aufgefordert werden, einen Nachweis vorzulegen(ärztliches Attest, auf Ihren Namen ausgestelltes Rezept usw.).