Für die Mitnahme von Sportausrüstungen und anderem Sondergepäck gelten besondere Regeln.
Sperrige Gepäckstücke, Musikinstrumente, ... Sie können solches Sondergepäck mitnehmen, wenn Sie einige Regeln für den Transport beachten.
Sperrige Gepäckstücke
Jedes Gepäckstück mit einer Gesamtabmessung von mehr als 158 cm (Höhe + Länge + Breite) gilt als sperrig.
Beförderung im Frachtraum
Für die Beförderung eines sperrigen Gepäckstücks im Frachtraum fallen Übergepäckgebühren an. Die Höhe der Übergepäckgebühren finden Sie in der Rubrik Übergepäck.
Die Gewichtsobergrenze für Ihr Gepäckstück beträgt 32 kg. Melden Sie sich bitte bei einem Interkontinentalflug 3 Stunden und bei einem innerfranzösischen Flug oder einem Europaflug (einschließlich Flüge zwischen Europa und Nordafrika oder Israel) 2 Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter.
Beförderung in der Kabine
Gewisse sperrige oder zerbrechliche Gepäckstücke können auch in der Kabine mitgeführt werden, vorausgesetzt, Sie haben vorher die Genehmigung unseres Kundendienstes eingeholt. Die Anmeldung hat spätestens 48 Stunden vor Abflug zu erfolgen. Die Gepäckstücke werden auf einem oder mehreren extra Sitzen untergebracht. Sie müssen den Preis für den extra Sitzplatz/die extra Sitzplätze bezahlen. Ihr Gepäckstück darf nicht über 45 kg wiegen.
Beförderung als Luftfracht
Wenn Sie ein Gepäckstück mit einer Gesamtabmessung von mehr als 300 cm (Höhe + Länge + Breite) oder einem Gewicht von über 32 kg aufgeben möchten, kann der Transport nur über unsere Frachtabteilung abgewickelt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von Air France Cargo oder bei unserem Kundendienst.
Beförderung im Frachtraum
Für die Beförderung eines sperrigen Gepäckstücks im Frachtraum fallen Übergepäckgebühren an. Die Höhe der Übergepäckgebühren finden Sie in der Rubrik Übergepäck.
Die Gewichtsobergrenze für Ihr Gepäckstück beträgt 32 kg. Melden Sie sich bitte bei einem Interkontinentalflug 3 Stunden und bei einem innerfranzösischen Flug oder einem Europaflug (einschließlich Flüge zwischen Europa und Nordafrika oder Israel) 2 Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter.
Beförderung in der Kabine
Gewisse sperrige oder zerbrechliche Gepäckstücke können auch in der Kabine mitgeführt werden, vorausgesetzt, Sie haben vorher die Genehmigung unseres Kundendienstes eingeholt. Die Anmeldung hat spätestens 48 Stunden vor Abflug zu erfolgen. Die Gepäckstücke werden auf einem oder mehreren extra Sitzen untergebracht. Sie müssen den Preis für den extra Sitzplatz/die extra Sitzplätze bezahlen. Ihr Gepäckstück darf nicht über 45 kg wiegen.
Beförderung als Luftfracht
Wenn Sie ein Gepäckstück mit einer Gesamtabmessung von mehr als 300 cm (Höhe + Länge + Breite) oder einem Gewicht von über 32 kg aufgeben möchten, kann der Transport nur über unsere Frachtabteilung abgewickelt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von Air France Cargo oder bei unserem Kundendienst.
Musikinstrumente
Beförderung im Frachtraum
Ihr Musikinstrument gilt als Standardgepäck. Es wird daher im Rahmen Ihrer Freigepäckmenge kostenlos befördert (außer Sie fliegen mit einem Ticket zum Light-Tarif), sofern Sie nur dieses Gepäckstück aufgeben (oder wenn Sie das Musikinstrument in Business oder La Première als eines der beiden zulässigen Gepäckstücke aufgeben).
Sie möchten noch weitere Gepäckstücke mitnehmen? Ihre Anzahl, Größe oder ihr Gewicht überschreiten aber die mit Ihrem Ticket zulässige Freigepäckmenge? Sie können online die Option Zusätzliches Gepäckstück buchen oder am Flughafen eine Übergepäckpauschale begleichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Zusätzliche Gepäckstücke, Übergepäck.
Musikinstrumente mit einem Gewicht über 32 kg oder einer Größe über 300 cm (Cello, Kontrabass usw.) werden im Frachtraum befördert, vorausgesetzt, Sie haben vorher die Genehmigung unseres Kundendienstes eingeholt. Die Anmeldung hat spätestens 48 Stunden vor Abflug zu erfolgen.
Hinweis: Musikinstrumente, die im Frachtraum befördert werden, müssen in einem Hard Case untergebracht sein.
Beförderung in der Kabine
Die Bedingungen für die Mitnahme Ihres Musikinstruments in die Kabine hängen von der Größe des Instruments ab.
- Die Größe des Musikinstruments (Gitarre, Violine usw.) beträgt weniger als 115 cm (Breite + Höhe + Tiefe): Das Instrument gilt in diesem Fall als Standard-Handgepäckstück und wird im Rahmen der zulässigen Gepäckmenge kostenlos befördert. Sie dürfen kein weiteres Handgepäckstück in die Kabine mitnehmen.
- Die Größe des Musikinstruments beträgt mehr als 115 cm (Breite + Höhe + Tiefe): Sie müssen die Genehmigung des Kundendienstes einholen. Die Anmeldung hat spätestens 48 Stunden vor Abflug zu erfolgen. Das Musikinstrument wird auf einem oder mehreren extra Sitzen untergebracht. Sie müssen den Preis für den extra Sitzplatz/die extra Sitzplätze bezahlen. Ihr Musikinstrument darf nicht über 45 kg wiegen.
Hinweis: Musikinstrumente müssen in einem Etui (vorzugsweise einem Hartschalenetui) untergebracht werden, das keine scharfe Kanten haben darf.
Ihr Musikinstrument gilt als Standardgepäck. Es wird daher im Rahmen Ihrer Freigepäckmenge kostenlos befördert (außer Sie fliegen mit einem Ticket zum Light-Tarif), sofern Sie nur dieses Gepäckstück aufgeben (oder wenn Sie das Musikinstrument in Business oder La Première als eines der beiden zulässigen Gepäckstücke aufgeben).
Sie möchten noch weitere Gepäckstücke mitnehmen? Ihre Anzahl, Größe oder ihr Gewicht überschreiten aber die mit Ihrem Ticket zulässige Freigepäckmenge? Sie können online die Option Zusätzliches Gepäckstück buchen oder am Flughafen eine Übergepäckpauschale begleichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Zusätzliche Gepäckstücke, Übergepäck.
Musikinstrumente mit einem Gewicht über 32 kg oder einer Größe über 300 cm (Cello, Kontrabass usw.) werden im Frachtraum befördert, vorausgesetzt, Sie haben vorher die Genehmigung unseres Kundendienstes eingeholt. Die Anmeldung hat spätestens 48 Stunden vor Abflug zu erfolgen.
Hinweis: Musikinstrumente, die im Frachtraum befördert werden, müssen in einem Hard Case untergebracht sein.
Beförderung in der Kabine
Die Bedingungen für die Mitnahme Ihres Musikinstruments in die Kabine hängen von der Größe des Instruments ab.
- Die Größe des Musikinstruments (Gitarre, Violine usw.) beträgt weniger als 115 cm (Breite + Höhe + Tiefe): Das Instrument gilt in diesem Fall als Standard-Handgepäckstück und wird im Rahmen der zulässigen Gepäckmenge kostenlos befördert. Sie dürfen kein weiteres Handgepäckstück in die Kabine mitnehmen.
- Die Größe des Musikinstruments beträgt mehr als 115 cm (Breite + Höhe + Tiefe): Sie müssen die Genehmigung des Kundendienstes einholen. Die Anmeldung hat spätestens 48 Stunden vor Abflug zu erfolgen. Das Musikinstrument wird auf einem oder mehreren extra Sitzen untergebracht. Sie müssen den Preis für den extra Sitzplatz/die extra Sitzplätze bezahlen. Ihr Musikinstrument darf nicht über 45 kg wiegen.
Hinweis: Musikinstrumente müssen in einem Etui (vorzugsweise einem Hartschalenetui) untergebracht werden, das keine scharfe Kanten haben darf.
Schusswaffe (Sport- und Jagdwaffe)
Ihre Schusswaffe (Sport- und Jagdwaffe) unterliegt dem Waffengesetz. Die Mitnahme einer Waffe ist nur mit der ausdrücklichen Genehmigung unseres
Kundendienstes
erlaubt. Wir empfehlen Ihnen, uns gleich bei der Buchung und spätestens 48 Stunden vor Abflug über die Mitnahme einer Waffe zu informieren. Sie müssen dann beim Einchecken angeben, dass Sie eine Waffe mit sich führen.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Hinweis: Eine Schusswaffe gilt als Gepäckstück. Sie ist damit Teil Ihrer Freigepäckmenge (außer Sie fliegen mit einem Ticket zum Economy Mini- oder Basic-Tarif). Falls Sie jedoch noch weitere Gepäckstücke mitnehmen möchten oder die Anzahl oder Größe Ihrer Gepäckstücke die zulässige Freigepäckmenge übersteigt, können Sie vor Ihrem Abflug online die Option Zusätzliches Gepäckstück buchen oder am Flughafen eine Übergepäckpauschale begleichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Übergepäck.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Die Waffe darf nicht geladen sein.
- Waffe und Munition können im selben Gepäckstück befördert werden, müssen aber getrennt verpackt sein.
- Waffe und Munition dürfen nicht in Gepäckstücken befördert werden, die persönliche Gegenstände des Passagiers enthalten.
- Die Munition muss in einer Schachtel aus stabilem Karton, einer Holzschachtel oder einer Metallbox verpackt sein. Das Gewicht darf einschließlich Behältnis maximal 5 kg pro Fluggast betragen.
- Die Patronen dürfen nicht lose in der Verpackung liegen. Damit die Patronen nicht verrutschen können, müssen die Leerräume zwischen den Patronen mit Füllmaterial ausgepolstert werden.
Hinweis: Eine Schusswaffe gilt als Gepäckstück. Sie ist damit Teil Ihrer Freigepäckmenge (außer Sie fliegen mit einem Ticket zum Economy Mini- oder Basic-Tarif). Falls Sie jedoch noch weitere Gepäckstücke mitnehmen möchten oder die Anzahl oder Größe Ihrer Gepäckstücke die zulässige Freigepäckmenge übersteigt, können Sie vor Ihrem Abflug online die Option Zusätzliches Gepäckstück buchen oder am Flughafen eine Übergepäckpauschale begleichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Übergepäck.
Munition
Die Mitnahme von Munition ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Wir empfehlen Ihnen, uns gleich bei der Buchung und spätestens 48 Stunden vor Abflug über die Mitnahme von Munition zu informieren. Sie müssen dann beim Einchecken angeben, dass Sie Munition mit sich führen. Sie dürfen folgende Munition mitnehmen:
Für die Mitnahme sind folgende Hinweise zu beachten:
- Munition für Jagdwaffen,
- Munition für Waffen mit einem Kaliber von 19,1 mm oder darunter.
Für die Mitnahme sind folgende Hinweise zu beachten:
- Die Munition muss in einer Schachtel aus stabilem Karton, einer Holzschachtel oder einer Metallbox verpackt sein. Das Gewicht darf einschließlich Behältnis maximal 5 kg pro Fluggast betragen.
- Waffe und Munition können im selben Gepäckstück befördert werden, müssen aber getrennt verpackt sein.
- Waffe und Munition dürfen nicht in Gepäckstücken befördert werden, die persönliche Gegenstände des Passagiers enthalten.
- Die Patronen dürfen nicht lose in der Verpackung liegen. Damit die Patronen nicht verrutschen können, müssen die Leerräume zwischen den Patronen mit Füllmaterial ausgepolstert werden.