Was dürfen Sie an Bord mitnehmen? Im Handgepäck? Im aufgegebenen Gepäck? Müssen Sie die Genehmigung der Fluggesellschaft einholen?
Die nachfolgende (nicht vollständige) Liste hilft Ihnen weiter.
- 1 - Spraydosen, Toilettenartikel und medizinische Mittel
- 2 - Streichhölzer, Feuerzeuge und elektronische Zigarreten und ihre Akkus
- 3 - Elektrische und Elektronische Geräte, Batterien und Ersatzbatterien
- 4 - Elektrische und Elektronische Medizinische Geräte (Ersatzbatterien und Ersatzakkus)
- 5 - Medizinische Geräte und Artikel, die nicht mit zellen oderBatterien betrieben werden
- 6 - Waffen und Munition
- 7 - Systeme für den Wissenschaftlichen oder Anderweitigen Gebrauch
- 8 - Explosivstoffe, Feuerwerkskörper und Knallkörper
-
9 - Elektrische Fortbewegungsmittel, die nicht für Mobilitätseingeschränkte
Personen bestimmt sind -
10 - Rollstühle und andere Elektrische Fortbewegungsmittel
für Mobilitätseingeschränkte Personen - 11 - Flüssiggas und Flüssigstickstoff in Geräten, Flaschen und Patronen
- 12 - Flüssigkeiten – Alkoholische Getränke, Brennstoffe, Entflammbare Flüssigkeiten
- 13 - Motoren, Grosswerkzeuge, Fahrzeuge und Ersatzteile
- 14 - Tiere und Geschützte Pflanzen
1 - Spraydosen, Toilettenartikel und medizinische Mittel
Spraydosen - Nicht entzündbare Aerosole
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Medizinische Artikel Oder Toilettenartikel (nicht Radioaktiv), Einschliesslich Spraydosen
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Spraydosen - entzündbare oder giftige Aerosole
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
2 - Streichhölzer, Feuerzeuge und elektronische Zigarreten und ihre Akkus
Sicherheitszündhölzer und herkömmliche Feuerzeuge
- Handgepäck: Nur am Körper
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 1 Päckchen Streichhölzer oder 1 Feuerzeug pro Person.
Andere Streichhölzer und Feuerzeuge
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Elektronische Zigaretten
- Handgepäck: Nur am Körper
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Gehen Sie an Bord vorsichtig mit Ihren Geräten und Ersatzakkus um.
Ersatzakkus für Elektronische Zigaretten
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
3 - Elektrische und Elektronische Geräte, Batterien und Ersatzbatterien
Lithium-betriebene Geräte und Lithiumbatterien
Gehen Sie an Bord vorsichtig mit Ihren Geräten und Ersatzakkus um, um Schäden und ihre Folgen zu vermeiden.
Lithium-Metall-Zellen mit einem Lithiumgehalt von über 2 g und Lithium-Ionen Zellen mit einer Nennenergie von über 160 Wh (im Gerät enthalten oder Ersatzzellen bzw. -batterien) sind im Flugzeug verboten.
Tragbare Elektronische Geräte < 100 Wh
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Ersatzbatterien< 100 Wh
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Externe Akkus
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Tragbare Elektronische Geräte mit einer Nennenergie zwischen 100 WH und 160 WH
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Ersatzbatterien mit einer Nennenergie zwischen 100 Wh und 160 Wh
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Maximal 2 Ersatzbatterien pro Person.
Brennstoffzellen
Höchstmengen für die einzelnen Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenpatronen:
- für Flüssigkeiten: 200 ml
- für Feststoffe: 200 g
- für Flüssiggase: 120 ml für nichtmetallische Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenpatronen oder 200 ml für metallische Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenpatronen
- für Wasserstoff in Metallhydrid: Die Brennstoffzellen dürfen eine Wasserkapazität von höchstens 120 ml haben.
Geräte mit Brennstoffzellen
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Ersatzbrennstoffpatronen
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 2 Ersatzbrennstoffpatronen pro Person.
Andere Geräte und Batterien
Geräte mit Auslaufsicheren Batterien
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 2 Ersatzbatterien pro Person.
Sonstige Ersatzbatterien
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Hitzerzeugende Elektrische Geräte
Um Brandgefahr auszuschließen, müssen die Batterie und die hitzeerzeugende Komponente separat mitgeführt werden. Die Batterie muss gegen Kurzschluss geschützt sein. Sie muss in ihrer Originalverpackung, in einem Plastikbeutel oder einer eigenen Schutzhülle verpackt sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kontaktstellen mit einem Klebeband gesichert sein.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
4 - Elektrische und Elektronische Medizinische Geräte (Ersatzbatterien und Ersatzakkus)
Ersatzakkus müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Sie muss in ihrer Originalverpackung, in einem Plastikbeutel oder einer eigenen Schutzhülle verpackt sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kontaktstellen mit einem Klebeband gegen Kurzschluss gesichert sein.
Lithium-Betriebene Geräte und Lithiumbatterien
Gehen Sie an Bord vorsichtig mit Ihren Geräten und Ersatzakkus um, um Schäden und ihre Folgen zu vermeiden.
Eingebaute Lithium-Metall-Batterien oder Ersatzbatterien mit einem Lithiumgehalt von maximal 8 g und Lithium-Ionen-Batterien oder Ersatzbatterien mit einer Nennenergie von über 160 Wh sind im Flugzeug verboten.
Tragbare Elektronische Geräte < 100 Wh
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Ersatzbatterien < 100 Wh
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Tragbare Elektronische Geräte mit einer Nennenergie zwischen 100 Wh und 160 Wh
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Ersatzbatterien mit einer Nennenergie zwischen 100 Wh und 160 Wh
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Maximal 2 Ersatzbatterien pro Person.
Andere Geräte und Batterien
Geräte mit Auslaufsicheren Batterien
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 2 Ersatzbatterien pro Person.
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
5 - Medizinische Geräte und Artikel, die nicht mit zellen oderBatterien betrieben werden
Die mit Gasflaschen ausgestatteten Geräte müssen durch entsprechende Maßnahmen vor einer unbeabsichtigten Inbetriebnahme geschützt sein.
Sauerstoff oder Luft (Gasförmig)
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja
Bruttohöchstgewicht pro Zylinder 5 kg.
Flüssigsauerstoff
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Radioaktive Medizinische Geräte oder Artikel
- Handgepäck: Nur am Körper
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Gaszylinder für Prothesen
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Quecksilberthermometer
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 1 Thermometer pro Person.
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
6 - Waffen und Munition
Elektrowaffen
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Schusswaffen und Munition
Munition (Kleinkaliberpatronen) muss sicher verpackt sein (nur Klasse 1.4S, UN0012 oder UN0014), pro Person dürfen höchstens 5 kg Munition brutto zum eigenen Gebrauch mitgenommen werden, Munition mit Explosiv- oder Brandgeschossen sind verboten.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Die zulässigen Mengen für mehr als eine Person dürfen nicht in einem Versandstück zusammengepackt werden.
Andere Schusswaffen
- Elektroimpulsgeräte, wie z. B. elektrische Treibhilfen, Elektroschocker
- Armbrüste
- Katapulte
- Bestandteile von Schusswaffen (außer teleskopische Sicht- und Zielgeräte)
- Schrotflinten
- Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen
- Harpunen und Harpunenabschussgeräte
- Luftpistolen und Luftgewehre
- Signalpistolen
- Viehtötungsapparate
- Spielzeugpistolen
- Startpistolen (Wettkämpfe)
- Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
- Schmuckstücke oder Amulette, die aus echten Kugeln oder leeren Patronen gefertigt werden (gilt nur für Flüge auf die/aus den Philippinen)
Die Liste ist nicht vollständig.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Waffen und Scharfkantige Gegenstände
- Handarbeitsnadeln (Stricken, Sticken, Häkeln) aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um sie als Waffe einsetzbar zu machen
- Ski-, Geh- und Wanderstöcke
- Taschenmesser oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge
- Scheren
- Fleischerbeile
- Messer (einschließlich Ritualmesser) aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um sie als Waffe einsetzbar zu machen
- Steigeisen
- Pfeile und Dartpfeile
- Äxte und Beile
- Macheten
- Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z. B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Hämmer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen
- Eispickel und Bar-Eispickele
- Schlittschuhe
- Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
- Säbel, Schwerter und Degen
- Skalpelle
- Wurfsterne
Die Liste ist nicht vollständig.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Stumpfe Instrumente
- Baseball- und Softball-Schläger
- Cricketschläger
- Angelruten
- Golfschläger
- Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam, z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke
- Hockeyschläger
- Lacrosseschläger
- Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubsaunts
- Kajak- und Kanupaddel
- Billard-, Snooker- oder Poolqueues
- Skateboards
Die Liste ist nicht vollständig.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
7 - Systeme für den Wissenschaftlichen oder Anderweitigen Gebrauch
Luftqualität
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Sicherheitskoffer
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Barometer oder Thermometer mit Quecksilber
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
8 - Explosivstoffe, Feuerwerkskörper und Knallkörper
Pyrotechnische Erzeugnisse
- Detonatoren und Zünder
- Spreng- oder Brandsätze
- Feuerwerke (einschließlich Wunderkerzen) oder Leuchtraketen jeder Art
- Rauchkanister oder Rauchpatronen
- Munition, die nicht in der Rubrik „Schusswaffen und Munition“ als zulässig angegeben ist
- Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
- Knallkörper einschließlich Christmas Crackers (Knallbonbons) und Zünder
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
- Bomben, Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.
Die Liste ist nicht vollständig.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
9 - Elektrische Fortbewegungsmittel, die nicht für Mobilitätseingeschränkte
Personen bestimmt sind
ELektrofahrräder
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Persönliche Fortbewegungsmittel
zu Freizeitzwecken
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
10 - Rollstühle und andere Elektrische Fortbewegungsmittel
für Mobilitätseingeschränkte Personen
11 - Flüssiggas und Flüssigstickstoff in Geräten, Flaschen und Patronen
Geräte mit Gasflaschen oder Gaspatronen im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck müssen durch entsprechende Maßnahmen vor einer unbeabsichtigten Inbetriebnahme geschützt sein.
Druckluft
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Entzündliche Gase
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Selbstverteidigungsgeräte mit Gas
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Lawinenrettungsrucksäcke
- Der Rucksack muss so gepackt sein, dass eine versehentliche Aktivierung verhindert wird.
- Der Airbag im Rucksack muss mit Druckentlastungsventilen ausgestattet sein.
- Der Rucksack kann auch mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, der netto weniger als 200 mg explosives Material der Gefahrenklasse 1.4S enthält.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Pro Person ist maximal 1 Rucksack erlaubt.
Selbstaufblasende Rettungsmittel
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
1 Rettungsmittel mit maximal 2 integrierten Kartuschen und maximal 2 Ersatzkartuschen pro Person.
Kleine Gaskartuschen
- Die Wasserkapazität einer Gaskartusche darf maximal 50 ml betragen.
- Bei Kohlendioxid entspricht eine Gaspatrone mit einer Wasserkapazität von 50 ml einer 28 g Patrone.
- Darüber hinaus sind Lachgas-Kapseln(N2O) unabhängig von der Menge und der Füllmenge verboten.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Maximal 4 kleine Kartuschen pro Person.
Flüssigstickstoff
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Kohlenwasserstoffgas
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 1 Lockenstab pro Person.
Trockeneis
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Energiesparlampen
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
12 - Flüssigkeiten – Alkoholische Getränke, Brennstoffe, Entflammbare Flüssigkeiten
Alkoholische Getränke
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 5 l pro Person.
Haushaltsprodukte, Pflegemittel, Heimwerkerprodukte
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Leerer Behälter für Entzündlichen Flüssigbrennstoff
Die Kappe des Brennstofftanks oder -behälters muss sicher befestigt sein. Der Kocher oder Behälter muss mit saugfähigem Material wie z. B. einem Papiertuch umwickelt sein und in einen Plastikbeutel (oder gleichwertig) gepackt werden. Der Beutel muss mit einem Gummiband oder Klebeband verschlossen werden.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Proben mit Entzündlicher Flüssigkeit
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Mitnahmen von Flüssigkeiten in die Kabine
Ausnahmen
Folgende Produkte sind in unbeschränkter Menge zulässig, wenn sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung,
- Medikamente, wenn ein Rezept oder ein entsprechendes Attest Ihres Arztes beiliegt,
- Spezialnahrung.
Flüssige Duty-free Waren, die am Flughafen oder an Bord des Flugzeugs gekauft wurden, müssen in einem transparenten, versiegelten Plastikbeutel verstaut werden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit dem Verkaufsort (Flughafen oder Fluggesellschaft) enthalten.
Umsteigeverbindung
Wenn Sie an einem EU-Flughafen* einen Anschlussflug haben, dürfen Sie flüssige Duty-free-Waren, die Sie am Abflughafen oder an Bord eines Flugzeuges gekauft haben, mitnehmen, vorausgesetzt, die Artikel werden in einem transparenten, versiegelten Plastikbeutel transportiert. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit dem Verkaufsort (Flughafen oder Fluggesellschaft) enthalten.
Wenn Sie einen Anschlussflug in einem anderen Land haben, informieren Sie sich bitte über die in Ihrem Transitland geltenden Bestimmungen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen eines Landes kann Air France die Mitnahme der beim Umsteigen erworbenen flüssigen Duty-free-Waren in der Kabine erlauben. Dabei gelten dieselben Verpackungsbedingungen wie in den vorhergehenden Fällen.
Wenn Sie einen Anschlussflug in den USA oder Kanada haben, müssen Sie das aufgegebene Gepäck an Ihrem ersten Umsteigeflughafen in Empfang nehmen und neu einchecken. Wir empfehlen Ihnen, zuvor erworbene flüssige Duty-free-Waren im aufzugebenden Gepäck zu verstauen.
* Einschließlich Norwegen, Island und der Schweiz.
13 - Motoren, Grosswerkzeuge, Fahrzeuge und Ersatzteile
Nicht Elektrisch betriebene Motoren
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Fahrzeug-Ersatzteile
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Elektromotoren
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
14 - Tiere und Geschützte Pflanzen
Verstoßen Sie nicht gegen das Gesetz und engagieren Sie sich mit uns: Vergewissern Sie sich, dass Sie die Produkte, die Sie in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitnehmen, nicht unter die Artenschutzbestimmung fallen.
Zur IATA-Website gegen den illegalen Handel mit artengeschützten Spezies (engl.)